Für die Beratungs- und Automatisierungsleistungen von Advison Consulting.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Advison Consulting, Luc Walther (nachfolgend «Advison»), und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Advison erbringt Dienstleistungen im Bereich Prozessoptimierung und Excel-Automatisierung, insbesondere Prozess-Analysen, die Umsetzung von Automatisierungslösungen sowie Workshops. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.
Angebote von Advison sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder Advison eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt.
Es gelten die im Angebot genannten Preise in Schweizer Franken (CHF). Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Advison berechtigt, einen Verzugszins gemäss gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Der Kunde stellt Advison alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Dateien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Advison.
Advison erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Genannte Termine und Fristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Advison ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Hilfspersonen oder Subunternehmer beizuziehen.
Nach Fertigstellung einer Lösung prüft der Kunde diese innert angemessener Frist. Werden innert dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.
Advison gewährleistet eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln bessert Advison innert angemessener Frist nach. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für die Eignung der Lösung für einen vom Kunden vorausgesetzten, aber nicht vereinbarten Zweck, ist ausgeschlossen.
Advison haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie für Schäden aus dem Beizug von Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Der Kunde ist für die regelmässige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Sofern nicht anders vereinbart, räumt Advison dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags erstellten Lösungen (z. B. Makros, Vorlagen, Tabellen) ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke ein. Das Urheberrecht sowie das Recht zur Weiterverwendung allgemein einsetzbarer Methoden, Konzepte und Bausteine verbleiben bei Advison. Eine Weitergabe der Lösungen an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Advison.
Advison bearbeitet Personendaten im Einklang mit der Datenschutzerklärung und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Werden im Rahmen eines Auftrags Personendaten des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Betreuung) können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Ereignisse höherer Gewalt, die Advison die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend verunmöglichen, berechtigen zur angemessenen Verschiebung der Leistung. Ansprüche des Kunden aus solchen Verzögerungen sind ausgeschlossen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frauenfeld (Kanton Thurgau).
Stand: Juni 2026